Wirtschaft und Finanzen

Im Bereich Wirtschaft und Finanzen konnten wir schon einiges erreichen. So können wir Erfolge und Fortschritte im Bereich Gewerbe, Soziale Finanzpolitik, Breitbandausbau, die Aufstellung eines Landschaftsplans und Nachverdichtung vor Neuausweisung vorzeigen.

Gewerbe

Die Gewerbesteuereinnahmen von Höhenkirchen-Siegertsbrunn haben sich in den letzten Jahren auf einem relativ konstanten Niveau von durchschnittlich 8 Millionen, den positiven Ausreißer von 2021 nicht mit berücksichtigt, eingependelt. Auch wenn sie derzeit eine unserer größten Einnahmequellen ist, muss sie weiter gestärkt werden. Dies bedarf, unserer Meinung nach, einen weiteren Ausbau bestehender und Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets. Hierzu befindet sich unsere Bürgermeisterin, Mindy Konwitschny (SPD) in intensiven Verhandlungen. Auch wenn es noch etwas dauert, bis sich neues Gewerbe ansiedelt und dann die Gewerbesteuer fließt, sind wir uns sicher, dass hier schon ein sehr wichtiger Schritt für die Stärkung der kommunalen Einnahmen gemacht wird und uns in Zukunft wieder einen größeren Spielraum für notwendige kommunale Investitionen bringen wird.

Soziale Finanzpolitik

Die Rücklagen unserer Gemeinde gingen in 2022 auf ca. 3,5 Mio. Euro zurück, was einer Reduzierung von 7,3 Mio. Euro entspricht. Dies jedoch für Projekte, die sich sehen lassen können und vor allem unserer Bürger:innen dienen: Die Fertigstellung des neuen Feuerwehrhauses Siegertsbrunn, der Modulanbau an der Erich Kästner Schule, die Realisierung des Familienzentrums in der „Alten Apotheke“. Die Projekte sind durch nachträgliche Beschlüsse des Gemeinderates, wie zusätzliche Lüftungsanlagen oder Photovoltaik auf den Dächern teurer geworden als ursprünglich angesetzt, damit wurde für die nächste Generation vorausschauend gehandelt. Auch in Zukunft will die SPD soziale Finanzpolitik betreiben: Bildung von Rücklagen, Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen durch ein neues Gewerbegebiet, wirtschaftliches Haushalten. So können wir weiterhin Bürgerprojekte umsetzen.

Breitbandausbau

Der Glasfaserausbau in unserer Gemeinde hat in den vergangenen Legislaturperioden leider nicht die Beachtung gefunden, wie es eigentlich notwendig gewesen wäre. Die neue Rathausverwaltung unter SPD-Leitung ist dieser Nachlässigkeit nun auf Wunsch des AK Wirtschaft entgegengetreten: durch die Einstellung eines Wirtschaftsförderers. Dieser hat sich im Jahr 2022 intensiv um einen zeitnahen Glasfaserausbau flächendeckend über die gesamte Gemeinde gekümmert und konnte bereits erfolgreich einen Zeitplan für die einzelnen Gemeindeteile präsentieren. Der Ausbau wird eigenwirtschaftlich durch die Telekom vorgenommen, was vor allem den Vorteil hat, dass der Gemeinde keine Tiefbaukosten entstehen. Baustart soll bereits im Sommer 2023 sein. Der gesamte Ausbau soll dann im vierten Quartal 2024 abgeschlossen sein. Diese wesentliche digitale Verbesserung wird uns vermehrt Gewerbe bringen, insbesondere solches, welches auf ein schnelles und stabiles Netz angewiesen ist.

Aufstellung eines Landschaftsplans

Um den Flächenverbrauch einzudämmen und den Charakter der Rodungsinsel zu erhalten, beschloss der Gemeinderat mehrheitlich einen Landschaftsplan aufzustellen und beauftragte dazu die Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH. Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist zudem als eine von sieben Gemeinden bei dem Projekt „Landschaftsplanung in Bayern – kommunal und innovativ“ ausgewählt worden. In diesem Landschaftsplan werden Schutzgebiete für Tiere, Kulturdenkmäler, Rad- und Wanderwege kartiert und daraus ein Maßnahmenkatalog erstellt, wo es z. B. Möglichkeiten für Freiflächen - Photovoltaik gibt oder weitere Bebauung sinnvoll wäre. Der bestehende Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan sollen sich ergänzen.

Nachverdichtung vor Neuausweisung

Nachverdichtung vor Neuausweisung, ein Thema im Programm der SPD zur Kommunalwahl 2020. Im Gemeinderat und den Ausschüssen „Bau und Liegenschaften“ und „Umwelt, Energie und Verkehr“ wurden einige Beschlüsse diesbezüglich gefasst: Auch der Bebauungsplan Bahnhofstr./Altlaufstr. wurde auf den Weg gebracht. Da es sich hier um ein sehr großes Areal handelt, wurde ein gemeindlicher Anteil über einen städtebaulichen Vertrag ausgehandelt. Im nördlichen Teil des Grundstückes wird reine Wohnbebauung entstehen, mit Begrünung der Wandflächen und Photovoltaik auf den Dächern. Der von der Gemeinde erworbene Grund liegt im Süden, an der Bahnhofstr. Es ist daran gedacht, darauf ein Haus für eine Senioren-Tagespflege zu erbauen. Außerdem soll vor dem Gebäude ein großer Platz angelegt werden, dessen südlicher Rand an der Bahnhofstraße auch als vergrößerte Aufstellfläche für die Fußgängerampel genutzt werden wird. Die beiden schon bestehenden Häuser auf dem Grundstück sollen auf Wunsch des Grundstückseigentümers vorerst bestehen bleiben. In Höhenkirchen-Siegertsbrunn gibt es einige sehr alte Bebauungspläne, Häuser mit verhältnismäßig großen Gärten. Manchmal führte ein Besitzerwechsel dazu, dass in der Gemeinde Bauanträge eingingen, die aus einem kleinen Einfamilienhaus ein Wohngebäude mit zu vielen Wohneinheiten machen wollten. Um übermäßiger Bebauung entgegen zu wirken, wurde über einige dieser alten Bebauungspläne eine Veränderungssperre gelegt. Ein Mitarbeiter des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum wurde beauftragt, die Bebauungspläne zu überarbeiten, um den Gartenstadtcharakter zu erhalten, aber trotzdem eine moderate Bebauung zu ermöglichen. Die Eigentümer der Grundstücke innerhalb des Bebauungsplans wurden jeweils zu einem Informationsabend mit Diskussion eingeladen und konnten so Ihre Interessen und Anliegen einbringen. Als Beispiel sei hier der Bebauungsplan Englwartinger/Wagerstr. genannt. So für den Bebauungsplan Münchner Str./Wächterhofstr. Dieses Areal lag viele Jahre brach und war wahrlich kein Aushängeschild für unsere Gemeinde. Nun endlich, im Januar 2023 wurde der Bebauungsplan beschlossen. In dem Baukörper entlang der Münchner Str. sollen Gewerbe und eine Kinderbetreuungseinrichtung entstehen. In den Gebäuden entlang der Wächterhofstraße und des Dichtlweg ist Wohnbebauung geplant. Für deren Gestaltung in einem ansprechendem Bauantrag ist der Bauträger zuständig.