Am 30. Juni wurde im Gemeinderat der Antrag auf Kiesabbau verhandelt und die SPD-Fraktion hat dazu in einem Statement Stellung genommen:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder der Verwaltung, liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bevor wir zur Abstimmung kommen, lassen Sie uns nochmals ganz klar betonen: Wir als SPD stellen uns grundsätzlich gegen einen Kiesabbau in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Wir stehen 100%ig hinter der Petition zur Abschaffung der Privilegierung des Kiesabbaus.
Wir werden aber, und Sie können uns glauben, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben, nun für ein "städtebaulichen Vertrag" stimmen. Warum tun wir das?
Die eine Alternative wäre ein weiteres "Nein" seitens des Gemeinderats ans Landratsamt. Dieses würde unser Einvernehmen einfach ersetzen, das wurde uns ganz klar in deren Stellungnahme avisiert. Kommt es dazu, ist ein städtebaulicher Vertrag ebenso vom Tisch und der Antragsteller hätte keine Vorschriften außer die des Landratsamts. Eine Klage gegen den Bescheid sehen wir nach Austausch mit dem gemeindlichen Rechtsbeistand als aussichtslos.
Die andere Alternative wäre eine Ausweisung von Konzentrationsflächen. Diese mag die Abschürfung zwar evtl. 1-2 Jahre hinausschieben, aber das hat eben nur maximal aufschiebenden Charakter! Die Nachteile einer Konzentrationsflächenausweisung sind gravierend:
Viele Kiesabbauer werden die Augen hungrig auf Höhenkirchen-Siegertsbrunn richten, denn ab dem Zeitpunkt der Ausweisung werden Anträge auf Abgrabungsgenehmigung noch einfacher genehmigt. Immerhin hätten wir öffentlich dargelegt, wo wir in unserem Gemeindegebiet Kiesabbau erlauben.
Außerdem werden die ausgewiesenen Flächen mit Sicherheit näher an Wohngebieten liegen als das derzeitige Vorhaben, welches übrigens gegebenenfalls auch als Kiesabbaufläche ausgewiesen werden müsste. Es würde also das aktuelle Vorhaben ermöglichen, aber ohne Kontrolle eines städtebaulichen Vertrags. Denn den bekommen wir dann nicht mehr.
Obendrauf besteht die Gefahr, dass die Kriterien nicht konkret genug für die ausgesuchten Flächen gewählt werden können. Damit könnte sich jeder Eigentümer mit einer vergleichbaren Fläche vor Gericht die Möglichkeit erstreiten, dass auch er sein Gelände zum Kiesabbau bereitstellen darf, wenn die Kriterien auch auf sein Land zutreffen. D.h., wir hätten noch viel mehr Kiesabbau in unserer Gemeinde als wir ausweisen wollten.
Auch die Hoffnung auf eine gesetzliche Änderung ist in den 1- 2 Jahren vergebens. Hier sind derzeit leider ganz andere Themen im Fokus, welche die Regierung und auch uns noch lange Zeit in Atem halten werden. Ich denke, ich muss diese nicht extra aufzählen.
Es ist schade, dass wir als Gemeinderat für die Entscheidung eines Landwirtes als Buhmänner/-frauen dastehen, nur weil wir nun eine Entscheidung treffen müssen, die ein anderer eigentlich schon getroffen hat. Aber dafür wurden wir gewählt und wir stehen zu unserer Entscheidung, die wir heute, nach allen Abwägungen, treffen werden.
Schlussendlich sehen wir in dem städtebaulichen Vertrag die einzige Möglichkeit, den drohenden Kiesabbau zu kontrollieren. Wir sind überzeugt, dass die Gemeinde, der Gemeinderat und die Bürgermeisterin das Bestmöglichste für unsere Gemeinde verhandelt haben. Der städtebauliche Vertrag zähmt eine wilde Abgrabung auf unserer Flur. Insbesondere bei Staubbindung, Sauberkeit, Lärm, Arbeitszeiten und der Umweltverträglichkeit haben wir strikte Vorgaben aufgestellt. Weit mehr als gesetzlich notwendig. Und ganz wichtig, den Kiesabbau auf der Fläche beim Kirchenweg haben wir langfristig verhindert. Und diese Differenz, das Mehr an Verträglichkeit ist der große Vorteil des städtebaulichen Vertrags. Deshalb werden wir für ihn stimmen.
Wir denken heute, dass dies die richtige Entscheidung für unseren Ort ist! Danke