Kindergarten-Gebührenerhöhung von der SPD abgelehnt

22. Juni 2017

In der Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses vom 22.06.2017 lehnte die SPD-Fraktion geschlossen die vorgelegte „Erhöhung der Gebühren für die Benutzung des gemeindlichen Kindergartens“ der Gemeindeverwaltung ab.

Diese Erhöhung ist aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeindeverwaltung und allen Trägern (Wohlfahrtsverbände, Kirchen) der Kindergärten in Höhenkirchen-Siegertsbrunn die Berechnungsgrundlage der Kindergartengebühren. Sie ist bindend für alle Kindergärten im Ort, d.h. in jedem Kindergarten in der Gemeinde zahlt man für den gleichen Buchungszeitraum die gleichen Gebühren.

Im Gegenzug garantiert die Gemeinde jedem Kindergarten einen jährlichen Defizitausgleich. Am Beispiel des Gemeindekindergartens beträgt dieser Defizitausgleich für das vergangene Jahr über 400.000 Euro. Anzumerken ist, dass keiner der Kindergärten im Ort kostendeckend arbeitet, also jeder benötigt einen Defizitausgleich.

Die Gemeindeverwaltung strebt bei jedem Kindergarten eine Kostendeckung von 50 Prozent an, was eine Gebührenerhöhung zwischen 50 und fast 70 Prozent -je nach gewünschten Buchungszeitraum- zur Folge hätte:

Buchungszeit von 4 - 5 Stunden: 137 Euro - neu: 215 Euro
Buchungszeit von 5 - 6 Stunden: 147 Euro - neu: 237 Euro
Buchungszeit von 6 - 7 Stunden: 158 Euro - neu: 259 Euro
Buchungszeit von 7 - 8 Stunden: 168 Euro - neu: 281 Euro
Buchungszeit von 8 - 9 Stunden: 179 Euro - neu: 303 Euro
Buchungszeit von 9 -10 Stunden: n.v.Euro - neu: 325 Euro

„Da können wir als SPD-Fraktion nicht mitgehen!“ statuierte unsere 2. Bürgermeisterin Mindy Konwitschny. Die Mehrbelastung fällt für die SPD deutlich zu hoch aus.

Das Thema der Kindergartennutzungsgebühren wird als nächstes im Gemeinderat behandelt. Die SPD-Fraktion wird sich vehement für ein maßvolleres Anheben der Gebühren einsetzen.

Die Hintergründe für die Kindergartengebühren haben wir hier für Sie zusammengestellt

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