Vergabe des Gemeindekindergartens an einen anderen Träger

16. Juli 2024

Sie SPD-Fraktion begrüßt den Trägerwechsel des Gemeindekindergartens.

Gemeinde als Träger von nur einer Einrichtung

Der Gemeindekindergarten ist bisher einer von acht örtlichen Kindergärten, wovon sieben Kindergärten unter der Trägerschaft überregionaler Organisationen stehen. Das bedeutet, dass diese Träger einen größeren Pool an Betreuungspersonal zur Verfügung haben, aus dem sie in Personalmangelzeiten schöpfen können. Diese Träger können durch entsprechende trägerinterne Fachstellen ihrem Personal einrichtungsübergreifende Fortbildungen anbieten, wie zu rechtlichen Grundlagen, Pädagogik und Didaktik und neuen pädagogischen Konzepten. Die Gemeinde als Träger eines einzigen Kindergartens hat diese Möglichkeiten nicht, sie muss Fortbildungen von anderen Trägern bzw. übergeordneten Stellen einkaufen.

Gemeinde legt weiterhin Kinderbetreuungsgebühren fest

Da die Gemeinde, durch die mit allen Trägern abgeschlossenen Defizitübernahmeverträgen, einen völligen und vor allem vergleichbaren Einblick in die Bilanzen aller Kindergärten hat, ist es auch weiterhin die Gemeinde, die die Kinderbetreuungsgebühren festlegt. Ein eigener Kindergarten ist dafür nicht mehr nötig.

Vollständige Platzvergabe schon vor 2023 nicht möglich

Es gab auch schon in den letzten Legislaturperioden Probleme mit der Personalfindung. So konnten seit mindestens fünf Jahren nicht mehr alle 75 Plätze (bzw. 100 Plätze), für die der Gemeindekindergarten konzipiert ist, aus Personalmangel vergeben werden. Manches Jahr wurden nur noch zwischen 40 und 50 Kinder aufgenommen, obwohl von der Verwaltung Springerinnen eingestellt worden waren, die z.B. bei Krankheiten von Betreuerinnen in allen Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt werden konnten.

Wir sind überzeugt vom neuen Träger

Es gibt nur eine Kinderbetreuungseinrichtung im Ort, die das Springerangebot der Gemeinde nie annehmen musste, die immer genügend Personal vorwies. Dieser Träger, die Villa Glückskind, wird den Gemeindekindergarten übernehmen. Dabei wird nicht nur das noch vorhandene Personal übernommen, sondern die Trägerin kann auch genügend Personal stellen, sodass der Kindergarten weiterhin integrativ und inklusiv betrieben wird und weitere Kindergartenplätze neu belegt werden können.

Für die Suche nach einem neuen Träger wurde keine Ausschreibung getätigt, denn das hätte sehr viel Zeit gekostet, bis zu einem Jahr. Bedingt durch den generellen Personalmangel in allen örtlichen Einrichtungen konnten für das kommende Kindergartenjahr längst nicht alle Kinder, die das Kindergartenalter erreicht hatten, in Einrichtungen aufgenommen werden. Durch die Übertragung an den neuen Träger ohne Ausschreibung kann bereits im September, also dem neuen Kindergartenjahr, die dritte Gruppe im Gemeindekindergarten wiedereröffnet werden, was den Mangel an Kindergartenplätzen senken wird. Dies kommt vor allem unseren Kindern in unserer Gemeinde zugute.

Fazit

Das Betreiben eines Kindergartens ist keine Pflichtaufgabe einer Kommune. Es gibt das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass eine derartige Aufgabe nur übernommen werden soll, wenn niemand anderer dazu in der Lage wäre.

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