5 statt 3 Windräder im Höhenkirchner Forst

24. März 2025

Seit 2018 plant die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn in einer Arbeitsgemeinschaft mit Egmating, Oberpframmern und den Landkreisen München und Ebersberg drei Windkraftanlagen im Höhenkirchner Forst. Damit wollten und wollen wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und der Energiewende leisten und dabei die Bürgerinnen und Bürger finanziell mitnehmen. Die Standorte zwischen den drei Gemeinden kam durch den Überlapp der ausgewiesenen Konzentrationsflächen und der 10-H-Regel zustande. Da uns und dem Planungsbüro Sing von Anfang an bewusst war, dass wir in einem Wasserschutzgebiet hantieren, sahen wir mehrere Maßnahmen zum Grundwasserschutz vor: Hydrogeologische Gutachten, Alarm- und Meldeschema, Notfall- und Maßnahmenplan mit u.a. biologisch abbaubarem Hydrauliköl und Notfallbagger, Betankungskonzept mit u.a. Auffangwannen und Öltestpapier sowie ein Überwachungskonzept mit externen Baubegleitung, Grundwassermessstellen und Fernüberwachung in Hohenbrunn. Mit diesen Maßnahmen wollten wir sicherstellen, dass der Bau und Betrieb der Windkrafträder keine Gefahr für unser lebenswichtiges Grundwasser darstellen. Deshalb stimmten wir uns im Verfahren eng mit dem Wasserwirtschaftsamt ab. Schließlich erhielten wir am 4.10.2023 den Genehmigungsbescheid vom Landratsamt.

Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. (VLAB) reichte im Oktober 2023 Klage gegen den Bescheid ein, so wie er es bei vielen Windkraftanlagen gemacht hatte. Im Juli 2024 urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der Bescheid rechtswidrig sei und erteilte einen sofortigen Baustopp. Zum einen sah das Gericht den Grundwasserschutz nicht genug gewürdigt insbesondere in der Bauphase, zum anderen stellte man die Alternativlosigkeit der Standorte infrage, da der Gesetzgeber vor kurzem die 10-H-Regel aufhob und somit andere Flächen außerhalb des Wasserschutzgebietes möglich wären. Somit wäre die Abwägungs- und Ermessensentscheidung des Landratsamtes nicht nachvollziehbar. Das Gericht räumte aber die Möglichkeit der Heilung ein, wenn oben genannte Punkte Beachtung fänden.

Da wir immer noch erneuerbare Energien bei uns vorantreiben wollen und die Windkraftanlagen selbstbestimmt bauen wollen, halten wir an den Plänen der Windenergie im Höhenkirchner Forst fest. Eine Aufgabe würde den Verlust der kommunalen Gelder für die Planung und die Freigabe der Fläche für Investoren bedeuten, die die Fläche zur Profitmaximierung mit Windkraft ausnützen würden. Nun versuchen wir den Bescheid zu heilen. Weil nach der Begründung des Gerichts die nördlichste Windkraftanlage nicht mehr zu halten ist, wird diese entfallen. Entsprechende Rohdungsarbeiten müssen wieder aufgeforstet werden. Der Grundwasserschutz bei den Standorten der restlichen zwei Windkraftanlagen wird in noch engerer Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt angepasst. Vorgeschlagen sind ein Ersatzwasserversorgungsplan, zusätzliche Bauüberwachung und Verkehrslenkung, eine Kameraüberwachung und Wachdienst, ein Havarieplan und die Erweiterung des Notfall- und Maßnahmenplans. Um die anfallenden Mehrkosten durch Neuplanung, Wiedergutmachung und gestiegener Aufwand in der Bauphase zu tragen, werden drei weitere Windräder geplant, sodass insgesamt fünf Windräder sich im Höhenkirchner Forst drehen könnten.

Wir hoffen, dass die Planung für das Wasserwirtschaftsamt und das Gericht ausreichend sind und wir die Windkraftanlagen bei uns realisieren können. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die weiterlaufenden Mühen und freuen uns, wenn die Windräder sich nach mehr als acht Jahren Planung endlich realisieren lassen!

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